Geschäftsordnung der Fachgruppe Freie Forschungsinstitute (FFFI)
1. Aufgaben
a) Die Fachgruppe ist sowohl Arbeitsgemeinschaft als auch Interessengemeinschaft der in den Bereichen Edition und Dokumentation tätigen Musikwissenschaftlerinnen und Musikwissenschaftler.
b) Als Arbeitsgemeinschaft fördert sie die Kontakte und den wissenschaftlichen Erfahrungsaustausch zwischen ihren Mitgliedern sowie die Verbindung zur übrigen Musikwissenschaft und zu anderen philologischen Fächern.
c) Als Interessengemeinschaft setzt sie sich dafür ein, dass die Arbeitsbedingungen in den Instituten und Vorhaben denen in vergleichbaren universitären und akademischen Institutionen entsprechen, und sie bemüht sich, Instituts- und Vorhabenschließungen so weit wie möglich entgegenzuwirken.
d) Auf den Fachgruppensitzungen können hierzu mit einfacher Mehrheit der Stimmberechtigten Beschlüsse, Resolutionen, ggf. Petitionen an die Gesellschaft für Musikforschung gefasst werden.
2. Mitglieder
Mitglied der Fachgruppe kann werden, wer Mitglied der Gesellschaft für Musikforschung ist und an einem freien Forschungsinstitut oder einem entsprechenden Vorhaben arbeitet oder gearbeitet hat. Jedes Mitglied besitzt das aktive und passive Wahlrecht.
3. Fachgruppensitzungen
a) Fachgruppensitzungen finden in der Regel jährlich während der Jahrestagung der Gesellschaft für Musikforschung statt.
b) Zu den Sitzungen lädt der/die Sprecher/in unter Angabe der Tagsordnung ein. Eine Sitzung kann auch auf Wunsch eines Mitgliedsinstitutes/-vorhabens oder von mindestens 5 Mitgliedern einberufen werden.
c) Die Sitzungen der Fachgruppe sind offen für alle Interessenten.
d) Die Fachgruppe empfiehlt den Forschungsinstituten und den entsprechenden Forschungsvorhaben, die Teilnahme der Mitglieder an den Fachgruppensitzungen als dienstliche Angelegenheit zu behandeln.
4. Sprecher / Sprecherinnen der Fachgruppe
a) Die Fachgruppe wird vertreten durch einen/eine Sprecher/in sowie durch einen/eine Stellverteter/in.
b) Der/die Sprecher/in und der/die Stellvertreter/in werden in der Fachgruppensitzung mit einfacher Mehrheit der Stimmberechtigten gewählt. Die Amtszeit beträgt vier Jahre. Wiederwahl ist möglich.
c) Stimmberechtigt sind alle in der Fachgruppensitzung anwesenden Mitglieder.